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NEUGESTALTUNG IN DER MITTE DES REICHES 33
gen um die staufische Herrschaft betroffen war, eine Zone vergleichbarer Stabilität dar. Für ein Eingreifen in die zunächst unsicheren politischen Verhältnisse der nörd- lich anschließenden landgräflichen Gebiete gab es weder einen Anlass, noch bestanden Interesse und die machtpolitischen Möglichkeiten131. Eher scheinen die engen Verbin- dungen Sophies von Brabant zu den Herren von Münzenberg, Parteigängern ihres Verwandten König Wilhelms von Holland, auf ein gutes Verhältnis zu einigen der füh- renden Herrschaftsträger im Reichsland zu verweisen132.
Abgesehen von vereinzeltem Rückhalt dieser Art, zu dem auch die anfängliche Par- teinahme Graf Bertolds I. von Ziegenhain für Sophie und die Unterstützung durch Graf Siegfried von Wittgenstein als ihrer wichtigsten Parteigänger zählten133, waren jedoch die Rahmenbedingungen für Herzog Heinrich II. von Brabant und seine Ge- mahlin Sophie insgesamt äußerst ungünstig. Nach der massiven Verschiebung der Kräfteverhältnisse zugunsten des Mainzer Erzbischofs und der weitgehenden Redu- zierung ihrer Machtbasis auf die kleineren südlichen Herrschaftsteile an der Lahn, und im Westen und Norden expansiven mächtigen Nachbarn konfrontiert, standen Her- zog Heinrich und Sophie in Hessen vor wesentlich größeren Problemen als Markgraf Heinrich der Erlauchte bei seiner gleichfalls sehr schwierigen Ausgangslage 1247 in Thüringen. So wenig an Machtgrundlagen und Machtrückhalt hatten die Inhaber der Herrschaft Hessen, so lange sie dem ludowingischen Haus angehörten und stets die benachbarte Landgrafschaft Thüringen im Hintergrund wussten, nie besessen! Durch die Aufteilung unter den Neffen und Nichten Heinrich Raspes nach dessen kinderlo- sem Tod waren die thüringischen und hessischen Herrschaftsgebiete der Ludowinger erstmals in ihrer Geschichte dynastisch deutlich von einander getrennt. Hessen als der kleinere, schwächere und eher lose zusammengehaltene Herrschaftsteil wurde von die- ser neuen Konstellation wesentlich unmittelbarer betroffen als die in ihrem Bestand
131 Erstmals nach den Langsdorfer Verträgen scheint es zu einer deutlicheren Abgrenzung der Einflussbe- reiche mit dem unter Führung Erzbischof Werners von Eppstein abgeschlossenen, vorwiegend Herren und Städte der Wetterau vereinenden Landfriedensbund vom 15.5.1265 gekommen sein, vgl. dazu un- ten S. 106 f. mit Anm. 478.
132 Ulrich II. von Münzenberg, der 1252 Sophie von Brabant im Zusammenhang mit Gütern in Kirchhain als domina nostra bezeichnete, Grotefend/rosenfeld, s. 13, nr. 36, zählte bereits zu den engsten Partei- gängern von Sophies Bruder Hermann II., doBenecker, Regesta, Bd. 3, S. 562, Nachtrag Nr. 50 (1239) und wirkte auf Seiten König Wilhelms 1249 bei der Belagerung von Ingelheim mit, schwind, Landvog- tei, S. 47. Ob die Bestimmung der von Ulrich II. an Philipp von Falkenstein übergegangenen Burg Mün- zenberg als Ort eines möglichen Einlagers durch Sophie und Heinrich das Kind 1263 in den Langsdor- fer Verträgen mit diesen älteren Verbindungen zusammenhängt, bedarf noch der Klärung; vgl. dazu den Beitrag von Ulrich ritzerfeld im vorliegenden Band.
133 Graf Bertold I., der sich als enger Mainzer Vertrauter bereits 1244 Heinrich Raspe angenähert hatte, werner, Reichsfürst (wie Anm. 4), S. 236, wurde von Sophie von Brabant 1248 mit Treysa und Wohra belehnt und hielt sich 1248/49 mehrfach am Hofe Sophies auf, Grotefend/rosenfeld, s. 4–8, nr. 14, 17, 19, 24. Zu den Grafen von Wittgenstein, die nach der Teilung der Grafschaft Battenberg dem land- gräflichen Lager angehörten, vgl. lennarz (wie Anm. 106), S. 73 f. mit Anm. 168, und Grotefend/ro- senfeld, S. 5 f., Nr. 15; S. 8 ff., Nr. 24, 28.