Page 27 - Mitteilungen-Geschichtsverein Erfurt Heft 22
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Zum Erfurter Geleit in Mittelalter und früher Neuzeit
auf das umfangreiche Werk zu letzterem Thema verwiesen, das Manfred Straube vorbereitet.9 Gleichwohl sind zum Verständnis der weiteren Darle- gungen und der Quellen einleitend einige Worte zum Geleitswesen als sol- chem sowie zum thüringischen und Erfurter Geleit angebracht.
Die Damen und Herren Mitarbeiter des Stadtarchivs Erfurt, des Bis- tumsarchivs Erfurt, des Thüringischen Hauptstaatsarchivs Weimar, des Sächsischen Staatsarchivs, Hauptstaatsarchiv Dresden, und des Landes- hauptarchivs Sachsen-Anhalt, Abt. Magdeburg, haben den Verfasser bei seinen Untersuchungen jederzeit bereitwillig unterstützt. Ihnen ist für ihre große Hilfsbereitschaft sehr zu danken. Besonders erwähnt sei die weit über das Übliche hinausgehende Unterstützung im Stadtarchiv Erfurt durch Frau A. Rose, in Weimar durch Herrn V. Graupner, in Dresden durch Frau R. Hartmann und Herrn Dr. E. Leisering sowie in Magdeburg durch Frau A. Herfurth und Herrn B. Schmalz.
i. zum gElEiTswEsEn allgEmEin, in ThüringEn und in ErfurT
1. zum gElEiTswEsEn
„Geleit“ – lat. conductus, mhd. geleite – bedeutet von jeher die Beglei- tung von Reisenden zu ihrem Schutz.10 So gibt es etwa das „Ehrenge- leit“, beispielsweise für fremde Staatsoberhäupter, oder das „Freie Geleit“ für ausländische Gesandte, im Kriegsfall für Unterhändler der Gegenseite oder auch für Beklagte in Gerichtsverfahren, hier meist „Sicheres Geleit“ genannt.11 Bis in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts diente das allgemeine Geleit dem Schutz der Reisenden, zumal des Handelsverkehrs, vor allem vor Überfällen, Raub und Entführung.
9 Künftig in den Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Thürin- gen. Herrn Kollegen Straube (Leipzig) sei herzlich gedankt für die freundliche Mitteilung über die in seinem Werk vorgesehenen Textabdrucke, ebenso Herrn F. Burkhardt (Jena) für die Vermittlung.
10 Vgl. zum Folgenden, so weit nicht besonders nachgewiesen, und jeweils mit weiterer Literatur: Koehler, B.: Art. „Geleit“, in: Handwörterbuch zur deut- schen Rechtsgeschichte. Bd. 1, Lfg. 6. Berlin 1969. Sp. 1481–1489; Lingelbach, Gerhard: Art. „Geleit“. In: Ebd. 2. Aufl. (Bd. 2) Lfg. 9. Berlin 2009. Sp. 37–42; Schaab, M.: Art. „Geleit“. In: Lexikon des Mittelalters. Bd. 4, Lfg. 6. München/ Zürich 1988. Sp. 1204 f.
11 Geregelt in § 295 der Strafprozessordnung.
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