Page 16 - Frankenthal Integra
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Gesetzliche Rahmenbedingungen
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Die Satzung legt fest, dass der Beirat zu allen Fragen, die in seinem Aufgabenbereich liegen, beraten und Stellung nehmen kann. Gegenüber dem Oberbürgermeister und dem Stadtrat kann er sich hierzu äußern, soweit Selbst- verwaltungsangelegenheiten betroffen sind. Auf Antrag des Beirates hat der Oberbürgermeister diese Angelegen- heiten dem Stadtrat zur Beratung und Entscheidung vor- zulegen. Die bzw. der Vorsitzende oder einer ihrer bzw. seiner Stellvertreter ist berechtigt, bei der Beratung die- ser Angelegenheiten an Sitzungen des Stadtrates oder seiner Ausschüsse mit beratender Stimme teilzunehmen. Der Beirat soll zu Fragen, die ihm vom Stadtrat, einem Ausschuss oder dem Oberbürgermeister vorgelegt wer- den, Stellung nehmen.


































































































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