Page 73 - Frankenthal Integra
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Der Nationale Integrationsplan mit seinen rund 400 Maß- nahmen und Projekten führt aus, dass für eine erfolgrei- che, zielgerichtete Arbeit Transparenz über den Verlauf der Integration auf der Basis objektiver Daten erforder- lich ist.
Im Jahr 2005 begann das Statistische Bundesamt erst- mals mit dem Mikrozensus Daten zu Personen mit Migra- tionshintergrund zu erheben. Zuvor gab es lediglich eine Unterscheidung zwischen Deutschen und Ausländern, so dass eine Differenzierung nach Zuwanderern, Ausländern und Eingebürgerten fehlte.
Nach und nach erfolgte auch in anderen Bereichen, wie beispielsweise der Schul- oder Arbeitsmarktstatistik, eine Entwicklungsdarstellung bei Migranten. Der Begriff wurde an die jeweiligen Herausforderungen und abfrag- baren Merkmale angepasst, so dass mittlerweile unter- schiedliche Definitionen verwendet werden, die jedoch einen Zahlenvergleich zwischen verschiedenen Themen- bereichen unmöglich machen.1
Folgende fünf Definitionen des Begriffes Migrationshin- tergrund werden in den unterschiedlichen Statistiken ver- wendet:
Definition des Statistischen Bundesamtes zum Mikro- zensus2:
(Erfassung des Merkmals seit 2005):
„Zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund zählen alle, die nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundes- republik Deutschland zugezogen sind, alle in Deutsch-
land geborenen Ausländerinnen und Ausländer und alle in Deutschland mit deutscher Staatsangehörigkeit Geborene mit zumindest einem zugezogenen oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil.“
Definition nach der Migrationshintergrund-Erhe- bungsverordnung3:
(Erfassung des Merkmals seit 2011)
„Migrationshintergrund liegt vor, wenn
· die Person nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder
· der Geburtsort der Person außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland liegt und eine Zuwanderung in das heutige Gebiet der Bundes- republik Deutschland nach 1949 erfolgte oder
· der Geburtsort mindestens eines Elternteils der Per- son außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepu- blik Deutschland liegt und eine Zuwanderung dieses Elternteils in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte.“
Definition nach dem Zensusgesetz4:
Als Personen mit Migrationshintergrund werden alle zugewanderten und nicht zugewanderten Ausländer/- innen sowie alle nach 1955 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewanderten Deutschen und alle Deutschen mit zumindest einem nach 1955 auf das heutige Gebiet der Bundesrepu-
1 Verband Deutscher Städtestatistiker (2013): Migrationshintergrund in der Statistik – Definitionen, Erfassung und Vergleichbarkeit Materialien zur Bevölkerungsstatistik, Heft 2, Köln, S. 9, URL: www.staedtestatistik.de/fileadmin/vdst/AG_Bevoelkerung/Publikation/Heft2_Migrationshin- tergrund.pdf [Stand: 04.03.2014]
2 Definition des Statistischen Bundesamtes zum Migrationshintergrund (2005): URL: www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Bevo- elkerung/MigrationIntegration/Migrationshintergrund/Aktuell.html [Stand: 04.03.2014]
3 Verordnung zur Erhebung der Merkmale des Migrationshintergrundes (Migrationshintergrund-Erhebungsverordnung – MighEV) vom 29. Sep- tember 2010 (BGBl. I S. 1372), URL: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/mighev/gesamt.pdf [Stand: 04.03.2014]
4 Zensusgesetz vom 8. Juli 2009 (BGBl. I S. 1781), URL: www.zensus2011.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Zensusgesetz_2011.pdf?__ blob=publicationFile&v=12 [Stand: 04.03.2014]